Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR

Stand: September 2026

§ 1 Anbieter, Vertragspartner und Geltungsbereich

  1. Anbieterin und Vertragspartnerin der unter der Bezeichnung „RE:ACADEMY“ angebotenen Teacher Trainings, Ausbildungen und Fortbildungen ist:

RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR
Gesellschafter: Frederika Fiona Hornef und Ben Luca Reimer
Eppendorfer Weg 246
20251 Hamburg
E-Mail: studio@reform-hamburg.de

nachfolgend „RE:ACADEMY“ genannt.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über Teacher Trainings, Ausbildungen und Fortbildungen, die zwischen der RE:ACADEMY und den Teilnehmenden geschlossen werden.

  2. Die RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR ist rechtlich von der RE:FORM FB GmbH zu unterscheiden. Die RE:FORM FB GmbH ist nicht Vertragspartnerin der von der RE:ACADEMY angebotenen Teacher Trainings, Ausbildungen und Fortbildungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

  3. Dass Angebote der RE:ACADEMY über die Website, Social-Media-Kanäle oder sonstige Kommunikations- oder Buchungssysteme der Marke RE:FORM beworben oder zugänglich gemacht werden, ändert nichts an der in Absatz 1 bezeichneten Vertragspartnerschaft.

  4. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.


§ 2 Gegenstand und Umfang des Teacher Trainings

  1. Die RE:ACADEMY bietet eigene Teacher Trainings, Ausbildungen und Fortbildungen insbesondere im Bereich Pilates und Bewegung an.

  2. Das „RE:ACADEMY Mat Pilates Teacher Training“ ist eine von der RE:ACADEMY konzipierte und durchgeführte Ausbildung.

  3. Das RE:ACADEMY Mat Pilates Teacher Training besteht insbesondere aus:

a) zwei Präsenzwochenenden zu den bei der Buchung bekannt gegebenen Terminen,

b) theoretischen und praktischen Unterrichtseinheiten,

c) dem eigenständigen Durcharbeiten der von der RE:ACADEMY zur Verfügung gestellten Ausbildungs- und Lernunterlagen im Selbststudium,

d) dem eigenverantwortlichen Besuch von mindestens sieben Mat-Pilates-Praxisclasses,

e) einer schriftlichen Abschlussprüfung und

f) einer praktischen Abschlussprüfung.

  1. Die konkreten Termine, Unterrichtszeiten, Ausbildungsorte und weiteren organisatorischen Einzelheiten ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung und/oder der Buchungsbestätigung.

  2. Das Selbststudium dient der Vor- und Nachbereitung sowie der Vertiefung der im Rahmen der Ausbildung vermittelten Inhalte. Die Teilnehmenden sind für die eigenständige Bearbeitung der zur Verfügung gestellten Materialien verantwortlich.

  3. Das RE:ACADEMY Mat Pilates Teacher Training ist eine RE:ACADEMY-eigene Ausbildung. Es handelt sich nicht um eine staatlich anerkannte Berufsausbildung. Eine staatliche Anerkennung oder eine Anerkennung durch einen bestimmten Berufs- oder Fachverband ist mit der Ausbildung oder dem ausgestellten Zertifikat nicht verbunden, soweit eine solche Anerkennung nicht ausdrücklich zugesichert wurde.


§ 3 Anmeldung, Einbeziehung der AGB und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung eines Teacher Trainings auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder sonstigen Werbemitteln stellt grundsätzlich noch kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrags dar.

  2. Vor Abgabe der Anmeldung wird die teilnehmende Person auf die Geltung dieser AGB hingewiesen und erhält die Möglichkeit, die AGB einzusehen, abzurufen und zu speichern.

  3. Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt die teilnehmende Person, dass sie die AGB zur Kenntnis genommen hat und mit deren Geltung einverstanden ist.

  4. Mit der Anmeldung gibt die teilnehmende Person ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über die Teilnahme an dem ausgewählten Teacher Training ab.

  5. Der Vertrag kommt mit der ausdrücklichen Annahme der Anmeldung durch die RE:ACADEMY zustande. Die Annahme kann insbesondere durch Übersendung einer Buchungsbestätigung per E-Mail erfolgen.

  6. Mit beziehungsweise nach der Buchungsbestätigung erhält die teilnehmende Person die für die Zahlung erforderlichen Bankinformationen.

  7. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, bei der Anmeldung vollständige und zutreffende Angaben zu machen.

  8. Ein Anspruch auf Annahme einer Anmeldung besteht nicht.


§ 4 Teilnahmegebühr, Zahlungsfrist und Reservierung des Ausbildungsplatzes

  1. Die Teilnahmegebühr für das RE:FORM Mat Pilates Teacher Training beträgt 999,00 EUR einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

  2. Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt der Buchung für das jeweilige Teacher Training ausgewiesene Gesamtpreis.

  3. Nach Annahme der Anmeldung erhält die teilnehmende Person von der RE:ACADEMY die für die Zahlung erforderlichen Bankinformationen.

  4. Die vollständige Teilnahmegebühr ist innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Bankinformationen auf das angegebene Konto zu zahlen.

  5. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der Eingang der vollständigen Teilnahmegebühr auf dem angegebenen Konto.

  6. Der Ausbildungsplatz wird ab Zugang der Bankinformationen für die Dauer der Zahlungsfrist für die teilnehmende Person reserviert.

  7. Geht die vollständige Teilnahmegebühr nicht innerhalb der Zahlungsfrist ein, ist die RE:ACADEMY berechtigt, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten und den reservierten Ausbildungsplatz anschließend wieder für andere Interessentinnen und Interessenten freizugeben. Die betroffene Person wird hierüber informiert.

  8. Eine Ratenzahlung wird nicht angeboten.

  9. Die Teilnahme an der Ausbildung setzt die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr voraus.

  10. Zwingende gesetzliche Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.


§ 5 Zusätzliche Kosten für verpflichtende Praxisclasses

  1. Die Teilnahmegebühr von 999,00 EUR umfasst nicht die Kosten der nach § 9 verpflichtend zu absolvierenden Mat-Pilates-Praxisclasses.

  2. Die Auswahl, Buchung, Organisation und Bezahlung der erforderlichen Praxisclasses erfolgt eigenverantwortlich durch die Teilnehmenden.

  3. Sämtliche im Zusammenhang mit den Praxisclasses entstehenden Kosten sind von den Teilnehmenden zusätzlich zur Teilnahmegebühr selbst zu tragen.

  4. Dies gilt unabhängig davon, ob die Praxisclasses bei RE:FORM oder bei einem anderen geeigneten Anbieter absolviert werden.

  5. Eine Verpflichtung, die Praxisclasses bei RE:FORM zu buchen, besteht nicht.


§ 6 Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Teilnehmenden, die Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind, steht bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.

  2. Einzelheiten über das Bestehen, die Voraussetzungen, die Frist und die Rechtsfolgen des Widerrufs ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung der RE:ACADEMY.

  3. Unternehmern im Sinne des § 14 BGB steht kein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht zu.

  4. Soweit eine teilnehmende Person ausdrücklich verlangt, dass die RE:ACADEMY bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Erbringung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen beginnt, gelten für den vorzeitigen Leistungsbeginn, einen etwaigen Wertersatz und das Erlöschen des Widerrufsrechts die gesetzlichen Bestimmungen.

  5. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


§ 7 Stornierung und Nichtteilnahme durch Teilnehmende

  1. Über ein gegebenenfalls bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht und sonstige zwingende gesetzliche Rechte hinaus räumt die RE:ACADEMY kein zusätzliches vertragliches Recht zur kostenfreien Stornierung des gebuchten Teacher Trainings ein.

  2. Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs-, Rücktritts- und sonstige zwingende Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.

  3. Kann eine teilnehmende Person aus persönlichen Gründen nicht oder nicht vollständig an dem gebuchten Teacher Training teilnehmen, begründet dies für sich allein keinen Anspruch auf Erstattung der Teilnahmegebühr oder auf kostenlose Umbuchung auf einen anderen Ausbildungstermin.

  4. Dies gilt insbesondere bei Krankheit sowie bei beruflicher oder privater Verhinderung, soweit im konkreten Einzelfall keine zwingenden gesetzlichen Rechte entgegenstehen.

  5. Die Möglichkeit zur Benennung einer Ersatzperson nach § 8 bleibt hiervon unberührt.


§ 8 Ersatzperson und Übertragung des Ausbildungsplatzes

  1. Kann eine angemeldete Person nicht am gebuchten Teacher Training teilnehmen, kann sie der RE:ACADEMY eine andere Person als Ersatzteilnehmerin oder Ersatzteilnehmer vorschlagen.

  2. Die Übertragung des Ausbildungsplatzes bedarf der vorherigen Zustimmung der RE:ACADEMY.

  3. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden, sofern die vorgeschlagene Ersatzperson etwaige Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Übertragung organisatorisch noch möglich und zumutbar ist.

  4. Für die Übertragung des Ausbildungsplatzes wird keine gesonderte Bearbeitungsgebühr erhoben.

  5. Bereits von der ursprünglich angemeldeten Person absolvierte Ausbildungseinheiten, Praxisclasses, Prüfungen oder sonstige persönliche Leistungen und Nachweise können nicht auf die Ersatzperson übertragen werden.

  6. Bereits ausgestellte Zertifikate sind nicht übertragbar.


§ 9 Verpflichtende Mat-Pilates-Praxisclasses

  1. Bestandteil des RE:ACADEMY Mat Pilates Teacher Trainings ist der eigenverantwortliche Besuch von mindestens sieben Mat-Pilates-Praxisclasses.

  2. Die Praxisclasses dienen insbesondere dazu, unterschiedliche Unterrichtssituationen praktisch zu erleben und die im Rahmen der Ausbildung vermittelten Kenntnisse durch eigene Trainingserfahrung zu vertiefen.

  3. Die Praxisclasses können bei RE:FORM oder bei anderen geeigneten Anbietern absolviert werden.

  4. Eine Verpflichtung, die Praxisclasses bei RE:FORM zu buchen oder zu absolvieren, besteht nicht.

  5. Bei externen Anbietern absolvierte Classes müssen Mat-Pilates-Classes sein. Andere Trainingsformen, insbesondere Reformer Pilates, Yoga oder sonstige Fitness- oder Bewegungskurse, werden nicht als verpflichtende Mat-Pilates-Praxisclass angerechnet, sofern die RE:ACADEMY nicht im Einzelfall ausdrücklich vorab etwas anderes bestätigt.

  6. Die Auswahl und Buchung der Praxisclasses obliegt den Teilnehmenden selbst.

  7. Die Kosten der Praxisclasses sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten und von den Teilnehmenden selbst zu tragen.

  8. Jede absolvierte Praxisclass ist durch den jeweiligen Anbieter beziehungsweise die jeweilige Trainerin oder den jeweiligen Trainer in geeigneter Form zu bestätigen.

  9. Aus dem Nachweis müssen mindestens

a) Vor- und Nachname der teilnehmenden Person,

b) Datum der Praxisclass,

c) die Art der Class, aus der hervorgeht, dass es sich um Mat Pilates gehandelt hat, und

d) der Anbieter beziehungsweise die bestätigende Trainerin oder der bestätigende Trainer

hervorgehen.

  1. Die RE:ACADEMY kann für den Nachweis ein eigenes Formular beziehungsweise einen Praxis-Class-Nachweis zur Verfügung stellen.

  2. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich, die erforderlichen Nachweise vollständig bei der RE:ACADEMY einzureichen.

  3. Ohne vollständigen Nachweis von mindestens sieben anerkennungsfähigen Mat-Pilates-Praxisclasses ist die Ausbildung noch nicht erfolgreich abgeschlossen.

  4. Das Abschlusszertifikat wird erst ausgestellt, wenn der vollständige Praxisnachweis sowie sämtliche weiteren Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung vorliegen.


§ 10 Anwesenheitspflicht

  1. Das Teacher Training ist als zusammenhängende Ausbildung konzipiert.

  2. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss der Ausbildung ist die vollständige Anwesenheit an sämtlichen vorgesehenen Präsenztagen und Ausbildungseinheiten.

  3. Versäumte Präsenzzeiten gelten grundsätzlich unabhängig vom Grund der Abwesenheit als Fehlzeiten.

  4. Bei nicht vollständiger Anwesenheit besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Zulassung zur Abschlussprüfung oder auf Ausstellung des Abschlusszertifikats.

  5. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bleiben unberührt.


§ 11 Selbststudium

  1. Bestandteil des Teacher Trainings ist neben dem Präsenzunterricht das eigenständige Selbststudium.

  2. Die Teilnehmenden sind verpflichtet, die hierfür zur Verfügung gestellten Ausbildungs- und Lernunterlagen eigenverantwortlich in dem für die Ausbildung und die Prüfungen vorgesehenen Umfang durchzuarbeiten.

  3. Die Organisation und zeitliche Einteilung des Selbststudiums obliegt, soweit nicht ausdrücklich anders vorgegeben, den Teilnehmenden selbst.


§ 12 Abschlussprüfungen

  1. Das RE:ACADEMY Mat Pilates Teacher Training schließt mit

a) einer schriftlichen Abschlussprüfung und

b) einer praktischen Abschlussprüfung

ab.

  1. Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen der Ausbildung ist das Bestehen beider Prüfungsteile.

  2. Die Prüfungsleistungen werden anhand der von der RE:ACADEMY für die Ausbildung festgelegten sachlichen Prüfungskriterien bewertet.

  3. Das Entrichten der Teilnahmegebühr und die Teilnahme an der Ausbildung begründen keinen Anspruch auf das Bestehen der Prüfungen.


§ 13 Wiederholungsprüfung

  1. Wird die schriftliche oder praktische Abschlussprüfung nicht bestanden, kann die jeweils nicht bestandene Prüfung einmal kostenfrei wiederholt werden.

  2. Wurden sowohl die schriftliche als auch die praktische Prüfung nicht bestanden, kann jeder der beiden Prüfungsteile jeweils einmal kostenfrei wiederholt werden.

  3. Termin und organisatorischer Ablauf der Wiederholungsprüfung werden von der RE:ACADEMY unter angemessener Berücksichtigung ihrer organisatorischen Möglichkeiten festgelegt und der teilnehmenden Person rechtzeitig mitgeteilt.

  4. Ein Anspruch auf Durchführung der Wiederholungsprüfung an einem bestimmten Datum, durch eine bestimmte prüfende Person oder im Rahmen eines bestimmten nachfolgenden Teacher Trainings besteht nicht.

  5. Wird auch die jeweilige Wiederholungsprüfung nicht bestanden, ist die Ausbildung nicht erfolgreich abgeschlossen. Ein Anspruch auf Ausstellung eines Abschlusszertifikats besteht in diesem Fall nicht.

  6. Weitere Prüfungsversuche können von der RE:ACADEMY gesondert angeboten werden. Ein Anspruch auf weitere Prüfungsversuche besteht nicht.


§ 14 Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss und Zertifikat

  1. Das RE:FORM Mat Pilates Teacher Training gilt als erfolgreich abgeschlossen, wenn die teilnehmende Person sämtliche der folgenden Voraussetzungen erfüllt:

a) vollständige Anwesenheit an sämtlichen vorgeschriebenen Präsenztagen und Ausbildungseinheiten,

b) Absolvierung der vorgesehenen Ausbildungsbestandteile einschließlich des Selbststudiums,

c) Absolvierung von mindestens sieben anerkennungsfähigen Mat-Pilates-Praxisclasses,

d) vollständige Vorlage der entsprechenden Praxisnachweise,

e) Bestehen der schriftlichen Abschlussprüfung und

f) Bestehen der praktischen Abschlussprüfung.

  1. Das Abschlusszertifikat wird erst ausgestellt, wenn sämtliche in Absatz 1 genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind und die erforderlichen Nachweise der RE:ACADEMY vorliegen.

  2. Fehlt ausschließlich der vollständige Nachweis der vorgeschriebenen Praxisclasses, gilt die Ausbildung bis zur vollständigen Erbringung des Nachweises als noch nicht abgeschlossen. Sobald der vollständige Nachweis erbracht wurde, kann das Zertifikat ausgestellt werden, sofern sämtliche übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

  3. Die vollständige Zahlung der Teilnahmegebühr sowie die bloße Teilnahme am Teacher Training begründen für sich allein keinen Anspruch auf Ausstellung eines Zertifikats.

  4. Das Zertifikat bestätigt den erfolgreichen Abschluss der RE:FORM-eigenen Ausbildung.

  5. Eine staatliche Anerkennung oder eine Anerkennung durch bestimmte Berufsverbände, Arbeitgeber, Studios, Versicherungen oder sonstige Dritte wird mit dem Zertifikat nicht zugesichert, soweit dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


§ 15 Änderungen im Ausbildungsablauf

  1. Die RE:ACADEMY ist berechtigt, Trainerinnen, Trainer oder prüfende Personen auszutauschen und zumutbare Änderungen am zeitlichen Ablauf, an einzelnen Ausbildungsinhalten oder am Veranstaltungsort vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter, die wesentlichen Inhalte und das Ausbildungsziel des gebuchten Teacher Trainings nicht wesentlich verändert werden.

  2. Ein Anspruch auf Durchführung der Ausbildung durch eine bestimmte Trainerin oder einen bestimmten Trainer besteht nur, wenn die Durchführung durch diese Person ausdrücklich als wesentliche Eigenschaft des gebuchten Teacher Trainings vereinbart wurde.

  3. Über wesentliche organisatorische Änderungen werden die Teilnehmenden so früh wie möglich informiert.

  4. Zwingende gesetzliche Rechte der Teilnehmenden bei erheblichen Änderungen bleiben unberührt.


§ 16 Mindestteilnehmerzahl, Absage oder Verlegung durch die RE:ACADEMY

  1. Für die Durchführung des RE:FORM Mat Pilates Teacher Trainings ist eine Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen vorgesehen.

  2. Wird die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen nicht erreicht, ist die RE:ACADEMY berechtigt, das betreffende Teacher Training abzusagen.

  3. Eine Absage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens 14 Kalendertage vor dem vorgesehenen Beginn des Teacher Trainings. Die betroffenen Teilnehmenden werden hierüber unverzüglich informiert.

  4. Die RE:ACADEMY kann ein Teacher Training außerdem aus einem anderen wichtigen Grund absagen oder verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere vorliegen, wenn

a) eine wesentliche Lehrperson insbesondere aufgrund von Krankheit kurzfristig ausfällt und kein geeigneter Ersatz zur Verfügung steht,

b) die vorgesehenen Räumlichkeiten unvorhersehbar nicht zur Verfügung stehen und kein geeigneter Ersatz gefunden werden kann oder

c) die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder anderer von der RE:ACADEMY nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder wesentlich erschwert wird.

  1. Über eine Absage oder notwendige Verlegung werden die Teilnehmenden so früh wie möglich informiert.

  2. Wird das Teacher Training vollständig abgesagt, werden die für das betroffene Teacher Training bereits gezahlten Teilnahmegebühren vollständig zurückerstattet.

  3. Alternativ kann die RE:ACADEMY einen Ersatztermin anbieten. Die Teilnehmenden sind nicht verpflichtet, diesen Ersatztermin anzunehmen.

  4. Ist eine Teilnahme am angebotenen Ersatztermin nicht möglich oder möchte die teilnehmende Person diesen nicht wahrnehmen, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr vollständig zurückerstattet.

  5. Weitergehende zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


§ 17 Gesundheitliche Voraussetzungen und Eigenverantwortung

  1. Das Teacher Training beinhaltet praktische körperliche Übungen und deren Anleitung.

  2. Die Teilnehmenden sind selbst dafür verantwortlich zu prüfen, ob sie gesundheitlich zur Teilnahme an den praktischen Ausbildungseinheiten und Praxisclasses geeignet sind.

  3. Bei Verletzungen, Schwangerschaft, bestehenden Erkrankungen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen, die eine sichere Teilnahme beeinträchtigen könnten, wird empfohlen, vor Beginn der Ausbildung ärztlichen Rat einzuholen.

  4. Soweit gesundheitliche Einschränkungen für die sichere Durchführung praktischer Übungen relevant sind, sollen die Teilnehmenden die jeweils verantwortliche Lehrperson vor Beginn der betreffenden praktischen Einheit darauf hinweisen.

  5. Den sicherheitsbezogenen Anweisungen der Lehrpersonen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von Equipment und der Durchführung praktischer Übungen, ist Folge zu leisten.

  6. Diese Bestimmungen begründen keinen Ausschluss oder eine Einschränkung der gesetzlichen Haftung der RE:ACADEMY.


§ 18 Haftung

  1. Die RE:ACADEMY haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

  2. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

  3. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die RE:ACADEMY auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die teilnehmende Person regelmäßig vertrauen darf.

  4. Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

  5. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen der RE:ACADEMY.


§ 19 Ausbildungsunterlagen, Urheberrecht und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche im Rahmen des Teacher Trainings von der RE:ACADEMY oder ihren Lehrpersonen zur Verfügung gestellten Skripte, Handouts, Texte, Grafiken, Fotografien, Videos, Präsentationen, Unterrichtskonzepte und sonstigen Ausbildungsunterlagen können urheberrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte geschützt sein.

  2. Die Teilnahme am Teacher Training berechtigt die Teilnehmenden dazu, die im Rahmen der Ausbildung erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen ihrer eigenen Tätigkeit als Pilates-Trainerin oder Pilates-Trainer anzuwenden.

  3. Die Überlassung der Ausbildungsunterlagen beinhaltet keine Übertragung von Urheberrechten oder sonstigen Schutzrechten über die für die persönliche Nutzung im Rahmen der Ausbildung erforderlichen Rechte hinaus.

  4. Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers ist insbesondere nicht gestattet:

a) Ausbildungsunterlagen vollständig oder in wesentlichen Teilen zu vervielfältigen und an Dritte weiterzugeben,

b) Ausbildungsunterlagen im Internet, in sozialen Netzwerken oder auf anderen Plattformen öffentlich zugänglich zu machen,

c) Ausbildungsunterlagen zu verkaufen oder anderweitig kommerziell zu verwerten,

d) Skripte, Texte, Grafiken, Präsentationen oder sonstige geschützte Materialien als eigene Materialien auszugeben oder

e) die Ausbildungsunterlagen oder wesentliche geschützte Bestandteile davon zur Durchführung eigener Teacher Trainings, Ausbildungen oder Fortbildungen zu verwenden.

  1. Die Anwendung der im Teacher Training erworbenen Kenntnisse und Methoden im eigenen Mat-Pilates-Unterricht bleibt hiervon unberührt.

  2. Zwingende gesetzliche Nutzungsrechte bleiben unberührt.

  3. Bei Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder sonstigen Schutzrechten bleiben die gesetzlichen Ansprüche des jeweiligen Rechteinhabers unberührt.


§ 20 Foto- und Videoaufnahmen

  1. Foto- oder Videoaufnahmen von Teilnehmenden, die zu Werbe-, Marketing-, Social-Media- oder vergleichbaren Veröffentlichungszwecken verwendet werden sollen, erfolgen nur, soweit hierfür eine erforderliche Einwilligung der betroffenen Person oder eine andere gesetzliche Rechtsgrundlage vorliegt.

  2. Eine freiwillige Einwilligung in die Verwendung von Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken wird gegebenenfalls gesondert eingeholt.

  3. Die Teilnahme am Teacher Training wird nicht davon abhängig gemacht, dass eine freiwillige Einwilligung in die werbliche Nutzung von Foto- oder Videoaufnahmen erteilt wird.


§ 21 Keine Erfolgsgarantie

  1. Die RE:ACADEMY schuldet die vertragsgemäße Durchführung des Teacher Trainings und die Vermittlung der vorgesehenen Ausbildungsinhalte.

  2. Ein bestimmter persönlicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

  3. Insbesondere übernimmt die RE:ACADEMY keine Garantie dafür, dass

a) eine teilnehmende Person die Abschlussprüfungen besteht,

b) nach erfolgreichem Abschluss eine bestimmte berufliche Tätigkeit aufgenommen werden kann,

c) eine Anstellung oder selbstständige Tätigkeit erreicht wird,

d) bestimmte Einkünfte erzielt werden oder

e) das RE:FORM-Zertifikat von bestimmten Arbeitgebern, Studios, Verbänden, Versicherungen oder sonstigen Dritten anerkannt wird.


§ 22 Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten der Teilnehmenden werden im Rahmen der gesetzlichen datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

  2. Die Daten werden insbesondere verarbeitet, soweit dies zur Durchführung des Anmelde- und Vertragsverhältnisses, zur Zahlungsabwicklung, zur Organisation und Durchführung der Ausbildung sowie zur Durchführung und Dokumentation der Prüfungen und Praxisnachweise erforderlich ist.

  3. Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung.


§ 23 Verbraucherstreitbeilegung

Die RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR ist weder verpflichtet noch grundsätzlich bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung zur Teilnahme besteht.


§ 24 Anwendbares Recht

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

  2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates entzogen wird, in dem sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  3. Für den Gerichtsstand gelten die gesetzlichen Vorschriften.


§ 25 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

An die Stelle einer unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Stand: September 2026

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR
Gesellschafter: Frederika Fiona Hornef und Ben Luca Reimer
Eppendorfer Weg 246
20251 Hamburg
Telefon: [Telefonnummer ergänzen]
E-Mail: studio@reform-hamburg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel durch einen mit der Post versandten Brief oder eine E-Mail, über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Erbringung der Dienstleistungen bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags informieren, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.

An:

RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR
Gesellschafter: Frederika Fiona Hornef und Ben Luca Reimer
Eppendorfer Weg 246
20251 Hamburg
E-Mail: studio@reform-hamburg.de

Hiermit widerrufe(n) ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

RE:FORM Mat Pilates Teacher Training

Gebucht am: ______________________________

Name des/der Verbraucher(s):


Anschrift des/der Verbraucher(s):



Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):


Datum:


Ergänzende Datenschutzhinweise für die RE:ACADEMY

1. Datenschutzrechtlich Verantwortlicher

Für die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit den von der RE:ACADEMY angebotenen Teacher Trainings, Ausbildungen und Fortbildungen ist verantwortlich:

RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR
Gesellschafter: Frederika Fiona Hornef und Ben Luca Reimer
Eppendorfer Weg 246
20251 Hamburg
E-Mail: studio@reform-hamburg.de

Die RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR ist rechtlich von der RE:FORM FB GmbH zu unterscheiden.

Soweit personenbezogene Daten im Zusammenhang mit der Anmeldung, Organisation, Durchführung oder Abwicklung eines von der RE:ACADEMY angebotenen Teacher Trainings, einer Ausbildung oder Fortbildung verarbeitet werden, ist grundsätzlich die RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.

Dass Angebote der RE:ACADEMY über die Website oder Kommunikationskanäle der Marke RE:FORM angeboten oder beworben werden, ändert grundsätzlich nichts an dieser Verantwortlichkeit.


2. Verarbeitung von Daten bei Anfragen und Anmeldung

Wenn Sie sich für ein Teacher Training, eine Ausbildung oder Fortbildung der RE:ACADEMY interessieren, mit uns Kontakt aufnehmen oder sich für eine Ausbildung anmelden, verarbeiten wir die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Vor- und Nachname,

  • Anschrift,

  • E-Mail-Adresse,

  • Telefonnummer, sofern angegeben oder für die Organisation erforderlich,

  • Angaben zum gebuchten Teacher Training,

  • Anmelde- und Buchungsdaten,

  • Kommunikationsdaten und Inhalte Ihrer Korrespondenz sowie

  • weitere Angaben, die Sie uns im Rahmen Ihrer Anmeldung freiwillig mitteilen.

Die Verarbeitung erfolgt zur Bearbeitung Ihrer Anfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und – nach Vertragsschluss – zur Begründung und Durchführung des Vertragsverhältnisses.

Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit eine Verarbeitung zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen erforderlich ist, erfolgt sie auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.


3. Zahlungsabwicklung

Die Teilnahmegebühr für das Teacher Training wird entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen entrichtet.

Im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung verarbeiten wir insbesondere:

  • Name der zahlenden Person,

  • Zahlungsbetrag,

  • Zahlungsdatum,

  • Verwendungszweck,

  • gegebenenfalls IBAN beziehungsweise die von unserer Bank übermittelten Zahlungsinformationen sowie

  • Informationen über den Zahlungsstatus.

Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit Zahlungs- und Buchungsunterlagen aufgrund gesetzlicher, insbesondere handels- oder steuerrechtlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen, erfolgt die weitere Speicherung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO.

Im Rahmen der Zahlungsabwicklung können personenbezogene Daten insbesondere durch die beteiligten Kreditinstitute sowie gegebenenfalls durch unsere Steuerberatung und zuständige Finanzbehörden verarbeitet werden, soweit dies für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist.


4. Organisation und Durchführung des Teacher Trainings

Zur Organisation und Durchführung des Teacher Trainings verarbeiten wir die hierfür erforderlichen personenbezogenen Daten der Teilnehmenden.

Dies kann insbesondere folgende Zwecke umfassen:

  • Verwaltung der Teilnehmer:innen,

  • Kommunikation vor, während und nach dem Teacher Training,

  • Organisation der Ausbildungstermine,

  • Durchführung der Präsenzeinheiten,

  • Bereitstellung von Ausbildungsinformationen und -unterlagen,

  • organisatorische Kommunikation mit Trainer:innen und prüfenden Personen,

  • Dokumentation der Teilnahme,

  • Verwaltung der Praxisnachweise,

  • Organisation und Durchführung der Abschlussprüfungen sowie

  • Ausstellung des Abschlusszertifikats.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit externe Trainer:innen, prüfende Personen oder sonstige Dienstleister in die Durchführung des Teacher Trainings eingebunden werden, erhalten diese nur diejenigen personenbezogenen Daten, die für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich sind.


5. Anwesenheit und Teilnahme

Da die vollständige Anwesenheit an den vorgesehenen Präsenztagen Bestandteil der Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss des Teacher Trainings ist, dokumentiert die RE:ACADEMY die Teilnahme beziehungsweise Anwesenheit an den entsprechenden Ausbildungseinheiten.

Hierbei werden insbesondere Name, Ausbildungstermin und Anwesenheitsstatus verarbeitet.

Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Ausbildungsvertrags und zum Nachweis der Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


6. Praxisnachweise

Für den erfolgreichen Abschluss des RE:FORM Mat Pilates Teacher Trainings müssen die vorgeschriebenen Mat-Pilates-Praxisclasses absolviert und nachgewiesen werden.

Zur Prüfung und Dokumentation dieser Voraussetzung verarbeitet die RE:ACADEMY insbesondere:

  • Vor- und Nachname der teilnehmenden Person,

  • Datum der jeweiligen Praxisclass,

  • Art beziehungsweise Bezeichnung der Class,

  • Name des Studios beziehungsweise Anbieters,

  • Name der bestätigenden Trainerin oder des bestätigenden Trainers sowie

  • gegebenenfalls Unterschriften oder sonstige Bestätigungen.

Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Ausbildungsvertrags und zur Prüfung der Voraussetzungen für den erfolgreichen Abschluss auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Die Teilnehmenden werden gebeten, in den Praxisnachweisen keine darüber hinausgehenden personenbezogenen Daten anzugeben, die für den Nachweis nicht erforderlich sind.


7. Prüfungen und Prüfungsergebnisse

Im Rahmen des Teacher Trainings werden eine schriftliche und eine praktische Abschlussprüfung durchgeführt.

Hierbei verarbeitet die RE:ACADEMY insbesondere:

  • Name der teilnehmenden Person,

  • Prüfungsdatum,

  • Prüfungsleistung,

  • Prüfungsergebnis,

  • gegebenenfalls Bewertung beziehungsweise prüfungsbezogene Dokumentation,

  • Informationen über bestandene oder nicht bestandene Prüfungsteile sowie

  • gegebenenfalls Informationen über Wiederholungsprüfungen.

Die Verarbeitung erfolgt zur Durchführung des Ausbildungsvertrags, zur Feststellung des erfolgreichen Abschlusses und zur Ausstellung des Zertifikats auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.


8. Zertifikate und Ausbildungsnachweise

Nach erfolgreichem Abschluss des Teacher Trainings verarbeitet die RE:ACADEMY die erforderlichen personenbezogenen Daten zur Erstellung und Dokumentation des Abschlusszertifikats.

Hierzu können insbesondere Name, Ausbildungsbezeichnung, Ausbildungszeitraum beziehungsweise Abschlussdatum und Angaben über den erfolgreichen Abschluss gehören.

Die Verarbeitung erfolgt auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.

Soweit eine weitere Aufbewahrung erforderlich ist, um die spätere Bestätigung eines ausgestellten Zertifikats zu ermöglichen oder Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen, kann die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO gestützt werden. Das berechtigte Interesse besteht insbesondere in der nachvollziehbaren Dokumentation ausgestellter Ausbildungsnachweise.


9. Gesundheitsbezogene Angaben

Für die Anmeldung zum Teacher Training ist grundsätzlich keine Mitteilung konkreter Diagnosen oder sonstiger detaillierter Gesundheitsdaten erforderlich.

Sollten Teilnehmende uns freiwillig gesundheitliche Informationen mitteilen, beispielsweise weil eine Verletzung, Schwangerschaft oder sonstige gesundheitliche Einschränkung für die sichere Durchführung einer praktischen Ausbildungseinheit relevant ist, behandeln wir diese Angaben besonders vertraulich.

Teilnehmende sollten nur solche gesundheitlichen Informationen mitteilen, die für die sichere Teilnahme tatsächlich erforderlich sind.

Soweit hierbei Gesundheitsdaten im Sinne von Art. 9 DSGVO verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung nur, soweit hierfür eine entsprechende datenschutzrechtliche Rechtsgrundlage besteht.


10. Foto- und Videoaufnahmen

Foto- und Videoaufnahmen von Teilnehmenden für Werbe-, Marketing-, Website- oder Social-Media-Zwecke werden nicht allein aufgrund der Teilnahme am Teacher Training veröffentlicht.

Soweit für eine solche Verwendung eine Einwilligung erforderlich ist, wird diese gesondert und freiwillig eingeholt.

Die Rechtsgrundlage für eine auf Einwilligung gestützte Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.

Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Die Teilnahme am Teacher Training wird nicht davon abhängig gemacht, dass eine freiwillige Einwilligung in Foto- oder Videoaufnahmen zu Werbezwecken erteilt wird.


11. Empfänger personenbezogener Daten

Innerhalb der RE:ACADEMY erhalten nur diejenigen Personen Zugriff auf personenbezogene Daten, die diese zur Organisation, Durchführung oder Abwicklung des Teacher Trainings benötigen.

Darüber hinaus können personenbezogene Daten – soweit erforderlich – insbesondere an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden:

  • Trainer:innen und prüfende Personen,

  • IT- und Hosting-Dienstleister,

  • E-Mail- und Kommunikationsdienstleister,

  • Banken und Zahlungsdienstleister,

  • Steuerberatung und Buchhaltung sowie

  • Behörden und sonstige öffentliche Stellen, soweit eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung besteht.

Eine Weitergabe personenbezogener Daten zu anderen Zwecken erfolgt nur, wenn hierfür eine entsprechende Rechtsgrundlage besteht.


12. Speicherdauer

Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die jeweiligen Verarbeitungszwecke erforderlich ist.

Daten, die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses benötigt werden, werden grundsätzlich für die Dauer der Ausbildung und deren Abwicklung verarbeitet.

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses werden personenbezogene Daten gelöscht, soweit sie nicht aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter gespeichert werden müssen oder eine weitere Speicherung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.

Für steuer- und handelsrechtlich relevante Unterlagen gelten die jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfristen.


13. Betroffenenrechte

Betroffenen Personen stehen nach Maßgabe der gesetzlichen Voraussetzungen insbesondere folgende Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO,

  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO,

  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO,

  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO,

  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO,

  • Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO sowie

  • das Recht, eine erteilte Einwilligung gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.

Darüber hinaus besteht gemäß Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde zu beschweren.

Zur Ausübung Ihrer Rechte können Sie sich an folgende Adresse wenden:

RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR
Eppendorfer Weg 246
20251 Hamburg
E-Mail: studio@reform-hamburg.de


14. Verhältnis zu den allgemeinen Datenschutzhinweisen der Website

Für die Nutzung der Website reform-hamburg.de gelten ergänzend die allgemeinen Datenschutzhinweise der Website, insbesondere hinsichtlich Hosting, Server-Logfiles, Cookies, Consent-Management, Analyse- und Marketingdiensten sowie sonstigen auf der Website eingesetzten technischen Diensten.

Soweit personenbezogene Daten ausschließlich im Zusammenhang mit einem Angebot oder Vertragsverhältnis der RE:FORM FB GmbH verarbeitet werden, ist die RE:FORM FB GmbH für diese Verarbeitung verantwortlich.

Soweit personenbezogene Daten im Zusammenhang mit einem Teacher Training, einer Ausbildung oder Fortbildung der RE:ACADEMY verarbeitet werden, ist die RE:ACADEMY Hornef/Reimer GbR verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich eine andere datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit angegeben wird.

Stand: September 2026